EU gibt Empfehlung für Breitband per Stromleitung heraus

Die Europäische Union hat eine Empfehlung an alle Mitgliedsstaaten gegeben, welche die Regeln zur übertragung elektronischer Kommunikationsdaten per Stromleitung klarstellen soll. Mit der Marktöffnung für neue Betreiber, welche Breitband-Verbindungen über das Stromkabel anbieten wollen, peilt die EU-Kommission eine Ankurbelung des Wettbewerbs an.
Bislang konnte sich Breitband per Stromkabel erst in wenigen Ballungszentren durchsetzen. Das Potential ist nach EU-Angaben beachtlich, weil es in der EU über 200 Millionen Stromleitung gibt, welche direkt an Haushalten, Schulen sowie Unternehmen angeschlossen sind.
„Ein erschwinglicher und schneller Internetzugang ist wichtig für die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit vieler sowohl großer als auch kleiner Unternehmen in der EU. Ich möchte dafür sorgen, dass die Betreiber alle technischen Möglichkeiten ausnutzen können und dass wir in Europa unsere Kräfte vereinen, um den Breitbandausbau voranzutreiben“, erklärte die EU-Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien, Viviane Reding.
„Innovative Technologien sollen die Möglichkeit erhalten, ihre Tragfähigkeit unter Beweis zu stellen und zum Wachstum in Europa beizutragen. Voraussetzung dafür sind aber klare und ausgewogene rechtliche Rahmenbedingungen zur Gewinnung neuer Unternehmen und neuer Investitionen für den Markt der Breitbandkommunikation über Stromleitungen. Diese Kommissionsempfehlung wird die nötige Klarheit schaffen. Es ist nun Aufgabe der Mitgliedstaaten und der Anbieter innovativer Breitbanddienste, das Beste aus dieser neuen Chance zu machen.“, sagte Vizepräsident Verheugen, welcher Kommissar für Firmen und Industrie ist.
Mit der EU-weiten Liberalisierung der Energiemärkte erhalten Energiefirmen neue Möglichkeiten, ihre eigenen Versorgungsnetze sowie Stromleitungen für den Aufbau alternativer Breitbandzugänge zu nutzen.
Damit klare Regelungen bestehen, gab die EU diese Empfehlung an die EU-Staaten heraus und enthält zudem die entsprechenden Durchführungsbestimmungen, die vorab mit allen Mitgliedsstaaten ausführlich besprochen wurden.
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