Breitband: ATM-Bitstromzugang kommt

Die Bundesnetzagentur hat der EU-Kommission und nationalen Regulierungsbehörden der anderen EU-Mitgliedsländern ihren Entwurf einer Regulierungsverfügung für den Bistromzugang vorgelegt. Nach dem Entwurf soll der Bonner Konzern Deutsche Telekom AG dazu verpflichtet werden seinen Wettbewerbern einen ATM-Bitstromzugang anzubieten.
Der Entwurf verlangt, dass der Konzern beim ATM-Bitstromzugang eine getrennte Rechungsführung durchführt, keine diskrimierenden Bedingungen stellt und ein Standardangebot veröffentlicht. Bei den Entgelten für den ATM-Bitstromzugang soll es eine nachträgliche Entgeltkontrolle geben.
Bei einem ATM-Bitstromzugang handelt es sich um eine Vorleistung die es den Wettbewerbern ermöglicht, auf den Endkundenmärkten qualitativ hochwertige DSL-Anschlüsse anzubieten.
Im September 2006 wurde die Deutsche Telekom AG zu einem IP-Bitstromzugang verpflichtet der vorwiegend auf den DSL-Massenmarkt ausgerichtet ist.
Seit ein paar Monaten bieten einige Provider in Deutschland einen entbündelten DSL-Anschluss an. Dieser benötigt keinen Telefonanschluss, wodurch die DSL-Kunden die monatlichen Telefonanschluss-Grundgebühren sparen können.
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