UN-Bericht: Internetzugang als Menschenrecht

Das Internet bietet in puncto Meinungsfreiheit die größtmögliche Plattform. So auch der Standpunkt von Frank La Rue, Sonderbeauftragter der UN für Meinungs- und Pressefreiheit. Für seinen aktuellen Bericht hat der Diplomat eine Studie zur Bedeutung des Internets für die Menschheit geführt und kommt zu dem folgenden Fazit: Einschränkungen beim Zugriff auf das Internet sind unter der Prämisse des freien Zugangs zu Information für jedermann als Verstoß gegen die UN-Menschenrechtsvereinbarungen zu werten.
Meinungsfreiheit und Recht auf Information auch im Internet
In seinem Bericht hebt La Rue besonders stark die Bedeutung des Internets bezüglich der freien und unabhängigen Verbreitung von Ideen und Informationen über Landesgrenzen hinweg hervor. Daher sei es absolut notwendig, den Menschen einen möglichst uneingeschränkten Internetzugang zu gewährleisten. Tatsächlich zählt der UN-Sonderbeauftragte den freien Internetzugriff zu den im 1996 in Kraft getretenen UN-Zivilpakt festgelegten, grundlegenden Menschenrechten. Somit sei eine Netzsperre aus wenig gravierenden Gründen ein direkter Verstoß gegen den Pakt und nicht zu tolerieren.
Rüge auch für EU-Staaten
In Artikel 19 des UN-Paktes ist der Zugang zu Informationen dezidiert geregelt. Unter anderem gilt danach, dass eine Einschränkung des Zugangs nur aus wichtigen Gründen wie der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung erfolgen darf. Besonders bedenklich nennt La Rue daher das Vorgehen von Frankreich und Großbritannien, in denen der UN-Zivilpakt seit Einführung Gültigkeit besitzt. Beide Staaten haben kürzlich Gesetzte verabschiedet, nach denen Verstöße gegen das Urheberrecht mit der vollständigen Sperre des Internetzugangs geahndet werden. La Rue betonte, dass das Internet zwar auch zur Begehung von Straftaten genutzt werde, dennoch sei es aus menschenrechtlicher Perspektive die Pflicht der Regierungen, für Urheberrechtsverstöße anderweitige Strafmaßnahmen zu erlassen.
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