TK-Gesetz erleichtert Umzug und DSL Anbieterwechsel

DSLWEB News | , 16:27 Uhr

TK Novelle erleichtert DSL Anbieterwechsel
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Schwierigkeiten mit dem Telekommunikations-Anbieter, Warten in teuren Service-Hotlines, Probleme beim Umzug mit dem Internetanschluss - die nun verabschiedete Novellierung des Telekommunikationsgesetzes bringt endlich einige deutliche Verbesserungen gerade beim Thema DSL Umzug und DSL Anbieterwechsel. Warteschleifen werden ab 2013 immer kostenfrei, Mindestvertragslaufzeiten werden kürzer und der Wohnortwechsel sollte reibungslos ablaufen.

Kürzere Mindestlaufzeit von Verträgen
Bislang ist bei den meisten Verträgen für Mobilfunk, DSL oder Kabel Internet eine Mindestlaufzeit von 2 Jahren Standard. Bald schon sollen Kunden zumindest die Wahl haben zwischen einem Tarif mit 12- oder 24-monatiger Mindestvertragslaufzeit. Ein Wechsel des Anbieters wird damit schneller möglich.

Auch der Ablauf beim DSL Anbieterwechsel soll sich verbessern. Die Novellierung des TK-Gesetzes sieht vor, dass Kunden beim Providerwechsel nicht länger als 24 Stunden ohne Internet oder Telefon-Versorgung sein dürfen. Die Anbieter werden so gezwungen, für einen fließenden Übergang zu sorgen.

Umzug: Keine neue Vertragslaufzeit und Sonderkündigungsrecht
Auch wer umzieht und zum Beispiel seinen Telefonanschluss und den Internetzugang zum neuen Wohnort mitnimmt, hat es bald leichter. Bei einer Änderung des Standorts müssen Nutzer bislang oftmals bei ihrem Anbieter einen neuen Vertrag abschließen - wodurch sich auch die Vertragslaufzeit von meist 24 Monaten erneuert. Laut der Gesetzesänderung kann der bisherige Vertrag bald einfach mitgenommen werden und läuft weiter.

Zusätzlich wird Nutzern in Zukunft ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht eingeräumt, wenn am neuen Wohnort nicht die gleiche Leistung wie am alten Standort erbracht werden kann. Ist zum Beispiel an der neuen Adresse kein DSL Anschluss (oder Kabel Internet Zugang) zu bekommen oder liegt die DSL Geschwindigkeit deutlich darunter, darf gekündigt werden. Bisher waren Verbraucher in solchen Fragen von der Kulanz der Anbieter abhängig.

Keine kostenpflichtigen Warteschleifen
Schließlich bessert der Gesetzgeber auch in puncto Kunden-Hotlines nach. Für Anrufe zu einer Service-Hotline wird künftig erst dann gezahlt, wenn das Anliegen des Kunden bearbeitet wird. Mit kostenpflichten Aufenthalten in der Warteschleife ist dann Schluss.



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