Mustervertrag soll DSL Ausbau beschleunigen

DSLWEB News | , 11:30 Uhr

Bisher hatte die Telekom sehr viel Spielraum bei der Vergabe von Teilnehmeranschlüssen für die sogenannte "letzte Meile", lediglich die Höhe Gebühren unterlag der Regulierung durch die Bundesnetzagentur. Konkurrierende DSL Anbieter hatten es daher nicht immer leicht, wenn es um die Ausweitung der Verfügbarkeit des eigenen Angebots ging, was auch Auswirkungen auf den allgemeinen Breitbandausbau hatte. Um weitere unnötige Verzögerungen zu verhindern, hat die Bundesnetzagentur der Telekom nun einen strikten Mustervertrag vorgegeben.

Klare Regeln für schnelleren Ausbau
Die Maßgaben der Bundesnetzagentur sollen in erster Linie die Erschließung bisher schlecht mit Breitbandzugängen versorgter Regionen fördern. Dazu wurden unter anderem die Bedingungen konkretisiert, zu denen die Wettbewerber der Telekom künftig Zugang zu einem neu auf dem Hauptkabel der Telekom zu errichtenden Schaltverteiler erhalten können und unter welchen Voraussetzungen die Telekom einen Schaltverteiler für einen Wettbewerber neu aufbauen muss. Dies soll die Verhandlungen zwischen der Telekom und den jeweiligen Antragstellern deutlich verkürzen und mögliche Differenzen schon im Vorfeld ausräumen. In der Vergangenheit hatte besonderes die unzulänglich begründete Ablehnung von Anträgen seitens der Telekom zu Streitigkeiten geführt.

Straffe Fristen und Sanktionen bei Säumnis

Generell ist die Telekom dazu verpflichtet, am Ortseingang nicht oder nur geringfügig breitbandig erschlossener Städte und Gemeinden Schaltverteiler aufzubauen, um Internetversorgung mit hoher Bandbreite zu ermöglichen. Bisher gab es dafür aber kaum zeitliche Vorgaben. Mit Einführung des Mustervertrags wurden nicht nur straffe Informations- und Bereitstellungsfristen, sondern auch Vertragsstrafen festgelegt, die etwa bei Nichteinhaltung dieser Fristen wirksam werden. Bis Mai 2013 können Wettbewerber nun also auf bessere Konditionen für ihren Netz-Ausbau hoffen, danach steht es der Deutschen Telekom unter Zustimmung der Bundesnetzagentur frei, die Standardbedingungen des Mustervertrags nach eigenem Ermessen zu ändern.



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