DSL Anschluss: Umzug ist kein Kündigungsgrund

Umzüge haben heute immer kürzere Vorlaufzeiten. So kann z.B. durch einen Berufswechsel ein Umzug innerhalb weniger Wochen nötig werden. Selten denkt man da über den DSL Anschluss nach, zieht dieser doch für gewöhnlich einfach mit um. Eine pauschale Annahme, die jedoch nicht immer zutrifft, denn nicht in jeder Region sind Anschlüsse aller DSL Anbieter schaltbar. Somit bleibt nur ein Anbieterwechsel. Schwierig für den, der einen DSL Vertrag mit Mindestlaufzeit hat, denn laut BGH besteht in solchen Fällen kein Recht auf Sonderkündigung.
Bundesgerichtshof stärkt Recht der DSL Anbieter
Die Urteilsbegründung des Bundesgerichtshofs ist klar und deutlich: Der Umzug ist alleinige Sache des Kunden und berechtigt ihn nicht dazu, einen bestehenden Vertrag aufzukündigen. Selbst wenn am neuen Wohnort vom bisherigen Provider kein oder kein adäquater Internetanschluss geschaltet werden kann, ist dieser nicht verpflichtet, den Vertrag zu annullieren und der Nutzer muss auch weiterhin die Kosten des noch laufenden Vertrags zahlen. Ein Urteil, das in erster Line die Rechte der DSL Anbieter stärkt und seit der Verfügbarkeit von DSL Anschlüssen ohne Mindestvertragslaufzeit zusätzlich Gewicht erhält.
Eine Ausnahme gilt nur für den Umzug ins Ausland: In solchen Fällen liegt ein Sonderkündigungsgrund gemäß § 626 Abs. 1 oder § 314 Abs. 1 Satz 2 BGB vor. Das heißt, der DSL Nutzer kann hier gegen einen Nachweis, in Form der schriftlichen Einreichung der Abmeldung in Deutschland und der Anmeldung im Ausland, die Vertragsauflösung durch den DSL Anbieter erwirken.
Lösungen für den Ernstfall
Panik muss trotz allem im Angesicht eines möglichen Umzugs nicht entstehen, denn wer sich im Vorfeld gründlich informiert, wird unter normalen Umständen eine zufriedenstellende Lösung für Probleme mit dem DSL Anschluss finden und so ein böses Erwachen verhindern. Sobald die neue Adresse bekannt ist, sollte zunächst festgestellt werden, ob an besagtem Ort ein DSL Anschluss des Anbieters zu Verfügung gestellt werden kann. Ist dies nicht der Fall und der Vertrag nicht kurzfristig kündbar, gilt es sich mit dem Anbieter persönlich in Verbindung zu setzen. Unter Umständen kann hier eine Einigung auf Kulanzbasis erzielt werden, etwa eine Vertragsauflösung gegen Zahlung einer einmaligen Summe. Einige Anbieter ermöglichen auch die Übertragung des bestehenden Vertragsverhältnisses auf eine andere Person, sprich den Nachmieter, sollte dieser bereit sein, den Anschluss zu übernehmen.
DSLWEB-Tipp: Bei immer mehr DSL Anbietern können inzwischen Verträge für DSL ohne Mindestlaufzeit und mit verkürzter Kündigungsfrist abgeschlossen werden. Zwar entfallen bei diesen Angeboten oft die üblichen Vergünstigungen, die sonst bei 24 monatiger Vertragsbindung im DSL Komplettpaket mit inbegriffen sind, dafür bleibt der Nutzer jedoch flexibel. Sollte also beim nächsten Umzug der DSL Anbieter am neuen Wohnort keinen Anschluss schalten können, kann der Vertrag einfach und ohne finanzielle Einbußen gekündigt oder direkt mit einem DSL Anbieterwechsel abgehandelt werden.
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