Bundesnetzagentur soll weniger regulieren

Seit der Bundestagswahl sind kaum mehr als drei Wochen vergangen und die Koalitionsgespräche zwischen CDU/CSU und FDP befinden sich bereits auf der Zielgeraden. Und mit den Inhalten ergeben sich deutliche Auswirkungen für die DSL Branche, denn nach dem Willen der Koalitionäre soll die Bundesnetzagentur (BNetzA) in Zukunft über eine geringere Machtfülle verfügen. Abläufe, die den DSL Markt betreffen, könnten in absehbarer Zeit alleinig mit geltendem Kartellrecht geregelt werden.
CDU/CSU und FDP: Bundeskartellamt statt Bundesnetzagentur zuständig
Eine Arbeitsgruppe im Rahmen der Koalitionsverhandlungen zum Thema Wirtschaft - unter Vorsitz von Wirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) und Reiner Brüderle (FDP) - kam zum Ergebnis, dass die bisher von der Bundesnetzagentur übernommenen Regulierungsaufgaben kurz- bis mittelfristig und soweit möglich in allgemeine kartellrechtliche Vorschriften und damit in die Zuständigkeit des Bundeskartellamtes überführt werden sollen. Diese Zielsetzung und die damit nicht mehr im bisherigen Maße geltende Regulierung, so berichtet die Financial Times Deutschland am Montag, sind nach Meinung des Verbandes der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) politische Sonderzugeständnisse in Richtung der Deutschen Telekom. Die anderen Mitbewerber sehen durch diese Änderungen massive Einschnitte in ihrer Wettbewerbsfähigkeit, da das Kartellrecht im Vergleich zur bislang geltenden Regulierung erst mit einer zeitlichen Verzögerung greifen würde.
Telekom-Antrag auf die Festlegung von Nutzungsentgelten gescheitert
Welche wichtige Rolle die Bundesnetzagentur in der Telekommunikations-Branche einnimmt, haben die Entwicklungen der letzten Wochen gezeigt. Am vergangenen Donnerstag hatte die BNetzA einen Antrag der Deutschen Telekom bezüglich einer Festlegung der Nutzungsentgelte für den Zugang zu Leerrohren und Kabelverzweigungen abgewiesen. Damit sollte anderen Unternehmen die Möglichkeit eröffnet werden, unter Zurückgreifen auf vorhandene Telekom-Infrastruktur ein eigenes Breitbandnetz auszubauen. Die Behörde lehnte das Gesuch unter anderem auch deswegen ab, da die vom Bonner Unternehmen gelieferten Informationen nicht ausreichend für eine genaue Bezifferung der Kosten gewesen seien. Die konkurrierenden DSL Anbieter hätten damit keine Planungssicherheit bezüglich des Leistungsumfangs und der Fristen für die Bereitstellung erhalten können. Zeitgleich wurde zudem bekannt, dass die in derselben Sache bei der Netzagentur eingegangenen Anträge von Vodafone, Telefonica und der Telecom-Italia-Tochter Hansenet bis Ende des Jahres zur Entscheidung kommen sollen und damit marktgerechte Leistungen festgelegt werden.
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