BGH Urteil: Keine DSL Kündigung bei Umzug

DSLWEB News | , 10:39 Uhr

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in letzter Instanz entschieden, dass sich durch einen Umzug selbst dann kein außerordentliches Kündigungsrecht ableiten lässt, wenn der DSL Anbieteram neuen Wohnort kein entsprechendes DSL Komplettpaket zur Verfügung stellen kann. Im konkreten Fall hatte der Kunde sich für eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten entschieden und ist nach dem Urteil des BGH nun auch verpflichtet, für den gesamten Zeitraum die monatliche Grundgebühr zu entrichten.

 

Update: TKG-Novelle vom 10. Mai 2012 hebt BGH-Urteil auf
Das im Mai 2012 neugefasste Telekommunikationsgesetz legt eine neue Rechtslage für Kunden beim DSL Umzug fest und erlaubt die Kündigung im Falle von nicht erbrachter Leistung. Weitere Informationen: DSLWEB News zur TKG Novelle 2012

 

Umzug alleinige Sache des DSL Kunden
Wer bislang dachte, dass ein DSL Vertrag unabhängig von einer bestimmten Adresse gilt und bei einem DSL Umzug einfach mitgenommen wird, kann diese Einschätzung ab sofort getrost zu den Akten legen. Denn das DSL Vertragsverhältnis besteht auch dann noch weiter, wenn der bisherige Internetanbieter nach einem Wohnortwechsel an der neuen Adresse keinen DSL Anschluss schalten kann. So hat der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs nun in Karlsruhe entschieden. Demnach ist der DSL Anbieter nur zur Schaltung des DSL Anschlusses am ursprünglichen Wohnort verpflichtet, darüber hinaus hat der Kunde die Entscheidung für den Umzug selbst zu verantworten. Daher spielt es keine Rolle, wenn nach einem Wohnort-Wechsel von Anbieter-Seite aus kein Internetanschluss zur Verfügung gestellt werden kann.

Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs besteht in diesem Fall deshalb kein wichtiger Grund zur DSL Kündigung gemäß § 626 Abs. 1 oder § 314 Abs. 1 Satz 2 BGB und der Kunde hat die ausstehenden Monatsgrundgebühren weiterhin zu entrichten. Zudem wurde vom BGH berücksichtigt, dass sich der Kunde für die längere Laufzeit und gegen eine ebenfalls mögliche flexible Vertragsdauer entschieden hatte. Somit konnte er von einem niedrigeren monatlichen Grundpreis sowie subventionierter DSL Hardware profitieren. Diese Vergünstigungen sind aber an die 24-monatige Mindestlaufzeit gekoppelt und können sich für den DSL Anbieter nur dann rechnen, wenn dieser Zeitraum auch eingehalten wird.

DSL Verfügbarkeit heute deutlich besser als im Jahr 2007
Da die DSL Verfügbarkeit seit 2007 deutlich zugenommen hat und gerade mit der Einführung der neuen LTE Angebote noch weiter steigen wird, sollten Schwierigkeiten beim DSL Umzug in absehbarer Zukunft eigentlich der Vergangenheit angehören und der DSL Vertrag am neuen Wohnort weiterlaufen. Wenn die DSL Verfügbarkeit doch nicht gegeben sein sollte, empfiehlt es sich, den Internetanbieter direkt zu kontaktieren und nach einer einvernehmlichen Lösung zu suchen. Eventuell ist es möglich, den geschlossenen DSL Vertrag aus Kulanz zu kündigen, etwa in Verbindung mit einer Einmalzahlung.

Ob der eigene DSL Provider in einem solchen Fall eine Kulanz-Regelung anbietet und viele weitere Informationen zur DSL Kündigung und zum DSL Umzug finden sich in den DSLWEB Themen-Specials:

Direkt zum DSLWEB Special: DSL Umzug
Direkt zum DSLWEB Special: DSL Kündigung


Alternative zum 24-Monatsvertrag: DSL ohne Mindestlaufzeit
Wer sich derzeit nach einem neuen DSL Anbieter umsieht, sollte sich darüber hinaus vorab gut überlegen, ob nicht ein DSL Komplettpaket mit flexibler Vertragsdauer die richtige Entscheidung ist. Meist entfallen hier nämlich Startvorteile, die Verträge mit 24 Monaten Laufzeit besonders attraktiv machen.

DSLWEB hat in zwei weiteren Themen-Specials die besten DSL Angebote ohne Mindestlaufzeit und DSL Angebote mit hohen Startvorteilen zusammengestellt. Darüber hinaus können beim DSL Preisvergleich auf DSLWEB Beispiel-Zeiträumen zwischen 1 und 48 Monaten eingestellt werden.

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