AVM rügt Router-Zwang durch Provider
Viele TK-Anbieter schreiben ihren Kunden vor, welche Modems und Router sie an ihrem Breitbandinternetanschluss verwenden dürfen. Obwohl sich viele Nutzer darüber beklagen, sieht die Bundesnetzagentur bisher keinen Grund einzuschreiten. Nun bezieht jedoch Hardware-Hersteller AVM in dieser Sache Stellung und verurteilt sowohl das Vorgehen der Provider, als auch die Position der Behörde. AVM sieht im Router-Zwang nicht nur eine Beschneidung des Verbraucherrechts, sondern auch eine Einschränkung des freien Wettbewerbs.
Willkürliche Benachteiligung von Verbrauchern
Die Kritik des Hardware-Produzenten ist schwerlich von der Hand zu weisen. Der Router-Zwang durch die TK-Anbieter wirkt sich nicht nur auf die Nachfrage nach Modems und Router auf dem freien Markt aus, sondern ist vor allem ein Nachteil für den Verbraucher. So kann der Provider dem Kunden durch die Bindung an hauseigene Hardware nicht nur bestimmte Dienste vorenthalten, sondern verhindert zudem, dass dieser sich seinen eigenen Ansprüchen gerecht ausstatten und sein heimisches Netzwerk um beispielsweise zentrale Steuerfunktionen und weitere Innovationen erweitern kann. Dies wiederum hemme die Entwicklung von Technologien, so AVM. Der Hardware Hersteller sieht daher die Bundesnetzagentur in der Pflicht und fordert sie auf, regulierend einzuschreiten.
Wand oder Router? Wo endet das Betreibernetz?
Die Behörde verweist hier allerdings auf die problematische Rechtslage, welche ein solches Handeln blockiert. Laut Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) ist der Netzbetreiber zwar dazu verpflichtet, dem Nutzer den Anschluss jedes zulässigen Endgerätes an die Schnittstelle des bereitgestellten Internetzuganges zu ermöglichen, allerdings ist nicht klar definiert, um welche Schnittstelle es sich handelt.
Mit anderen Worten: Der TK-Anbieter entscheidet, ob sein Netz in der Wand bzw. der Anschlussdose des Kunden endet oder an der Schnittstelle des von ihm bereitgestellten Modems oder Routers. Stellt der Provider also die Verwendung eines bestimmten Routers als Bedingung für die Nutzung seines Internetanschlusses, wird einem Einspruch durch den Kunden derzeit nicht stattgegeben werden.
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