Big Brother isn't watching you

Ermittlungsbehörden dürfen gespeicherte Internet- und Telefonverbindungsdaten vorerst nur zur Verfolgung schwerer Straftaten einsehen. Dies geht aus einer am Mittwoch vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe veröffentlichen Eilentscheidung hervor. Die Richter gaben damit einem Antrag von rund 30.000 Bürgern gegen die Vorratsdatenspeicherung teilweise statt.
Weiterhin rechtmäßig ist jedoch die Speicherpflicht für Kommunikationsunternehmen. So sind die Provider gesetzlich angehalten, die Telekommunikationsdaten ihrer Kunden für ein halbes Jahr zu speichern. Allerdings dürfen die Angaben ab sofort nur noch bei schwerwiegenden Delikten an die Ermittler weitergeleitet werden. Nicht das Speichern selbst, so begründet das Gericht seine Entscheidung, sondern erst ihr Abruf sei ein Eingriff in die Freiheit der Bürger.
Das am 1. Januar in Kraft getretene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung war von Beginn an umstritten. Mit ihm war es Behörden bislang möglich, ohne konkreten Tatverdacht auf die gespeicherten Daten zuzugreifen. Die heute angeordnete Neuregelung gilt zunächst für ein halbes Jahr. Bis dahin muss die Bundesregierung einen Bericht über die praktischen Folgen der Vorratsdatenspeicherung ablegen. Erst danach will das Gericht über dessen Zulässigkeit entscheiden.
Quelle: Spiegel
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