Datenschutz durch den Anbieter

Was passiert mit persönlichen Daten?

Von der Adresse bis zur Bankverbindung benötigt der eigene Internetprovider jede Menge sensibler Daten - schon bei der Bestellung über den Online-Shop ist der Schutz der eigenen Daten deshalb von enormer Bedeutung. Welchen Verpflichtungen unterliegen die Anbieter?

von Vera Reichmann-Stoltenfeldt
Aktualisiert 12.10.2015
Datenschutz durch den Anbieter - Gegen den gläsernen Kunden
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Der Begriff "gläserner Bürger" ist in Deutschland schon lange Realität. Persönliche Daten werden heutzutage gehandelt wie Sachgüter und sind für viele Wirtschaftsunternehmen sprichwörtliches Gold wert. Auch Verbreiter von Spam-Mails und fragwürdiger Online-Werbung profitieren vom großen Geschäft mit privaten Informationen und der Bürger selbst hat oft nur wenig Handhabe, wenn es um deren Schutz geht.

Daher ist es umso wichtiger, dass das Recht auf Weitergabe von sensiblen Kundendaten durch Telekommunikationsanbieter und andere Dienstleister weitestgehend eingeschränkt wird. Dafür sorgt seit Mai 2012 die Neufassung des deutschen Telekommunikationsgesetzes, welches in diesem Punkt - wie auch in vielen anderen - auf einer Richtlinie der Europäischen Union basiert. Für Verbraucher bedeutet dies mehr Sicherheit und eine rechtliche Handhabe, sollte ein Provider der Regelung zuwider handeln.

Verbraucherrechte: Datenschutz durch den Anbieter

Bei Abschluss eines Internet- bzw. Telefonvertrags haben Sie ein Recht...

  • auf Schutz Ihrer persönlichen Daten durch den Anbieter
  • auf die ausschließliche Freigabe persönlicher Daten nach expliziter Zustimmung


Wer also beispielsweise einen neuen DSL Vertrag abschließt darf vom jeweiligen Provider erwarten, dass persönliche Daten wie Name, Adresse oder Bankverbindung des Kunden als schützenswertes Gut behandelt werden. So muss zum Beispiel im Bestellprozess eine verschlüsselte Übermittlung gewährleistet sein. Dafür werden sogenannte SSL Protokolle verwendet. Sie lassen sich anhand der Adresszeile im Browser erkennen, diese beginnt mit "https".

Darüber hinaus ist es dem Anbieter untersagt, ebendiese Daten, aber auch Vertragsdaten wie etwa die Kundennummer nicht ungefragt an Dritte weitergibt. Auch die Adressen seiner E-Mail Kunden darf ein Internetanbieter ohne Zustimmung dieser weder für eigene Werbung verwenden, noch an Vertragspartner weiterreichen. Diese Zustimmung muss allerdings nicht einzeln eingeholt werden, sondern kann bereits als Klausel in der allgemeinen Datenschutzbestimmung des Anbieters abgehandelt werden. Daher empfiehlt es sich, diese vor Vertragsabschluss noch einmal genau durchzulesen und bei Zweifeln oder Fragen den Verbraucherschutz zu Rate zu ziehen.

Weiterhin sollten weiterführende Anfragen des Providers stets mit Vorsicht behandelt werden, beispielsweise wenn dieser zu einem Gewinnspiel oder einer Umfrage aufruft. Die Zustimmung zur Teilnahme sollte nur dann erfolgen, wenn ersichtlich ist, dass damit nicht gleichzeitig in die Weitergabe von Daten eingewilligt wird.

Vera Reichmann-Stoltenfeldt - DSLWEB-Redakteurin seit 2019

Vera Reichmann-Stoltenfeldt
DSLWEB-Redakteurin seit 2019

v.reichmann-stoltenfeldt@dslweb.de

DSLWEB Redakteurin Vera Reichmann-Stoltenfeldt ist seit 2019 Expertin für Internetanbieter und Verbraucherschutz in Deutschland. In Artikeln und Erfahrungsberichten nimmt sie die aktuelle Telekommunikations-Rechtsprechung in den Fokus. Weitere Schwerpunkte ihrer redaktionellen Arbeit sind die besten Internet Angebote und der Anbieterwechsel.


Wichtiger Hinweis: Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung sondern allgemeine Hinweise dar, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit wir keine Haftung übernehmen können. Bei (konkreten) rechtlichen Fragen und für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.


Recht und Gesetz im Überblick

Wessen E-Mail Postfach jemals von einer Lawine aus Spam-Nachrichten völlig überflutet wurde, weiß das Recht auf Datenschutz durchaus zu schätzen. Insgesamt ist die neue Gesetzgebung im Bereich Telekommunikation ein großer Fortschritt für den Verbraucherschutz. Welchen Nutzen die Novellierung im Einzelnen bringt, erklärt DSLWEB im Detail.

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