congstar Homespot kündigen
Vertragslaufzeiten & Kündigungsfristen - das ist beim Homespot zu beachten
Nicht mehr zufrieden mit dem congstar Homespot Tarif? Dann sollte eine Kündigung des Vertrags in Betracht gezogen werden: Doch was ist hier zu beachten? Zunächst gilt es die genaue Vertragslaufzeit und die zugehörige Kündigungsfrist zu ermitteln. Wir helfen bei der Suche…
Welche Laufzeit hat mein Homespot Vertrag?
Die bis Anfang November 2017 abgeschlossenen congstar Homespot Verträge haben eigentlich keine lange Mindestvertragslaufzeit und verlängern sich bei nicht erfolgter Kündigung immer monatsweise. Dies gilt allerdings nicht, wenn der optional zum Homespot Vertrag angebotene congstar WLAN Cube über 24 Monatsraten finanziert wurde, denn in diesem Fall läuft der Homespot Vertrag dann auch mindestens über diesen Zeitraum. Seit Mitte November 2017 hat congstar aber generell neben der flexiblen Laufzeit auch 24-Montsverträge ins Programm aufgenommen, bei denen die Treue zeitweise mit einem höheren monatlichen Datenvolumen belohnt wird.
congstar Homespot Vertragslaufzeit (Tarife ab Mitte November 2017):
1 Monat oder 24 Monate; Verlängerung: 1 Monat bzw. 12 Monate
congstar Homespot Vertragslaufzeit (Tarife bis Anfang November 2017):
1 Monat, in Kombi mit über 2 Jahre hinweg finanziertem congstar WLAN Cube: 24 Monate; Verlängerung: 1 Monat
Welche Homespot Kündigungsfrist gilt bei mir?
Bei den bis Anfang November 2017 abgeschlossenen congstar Homespot Verträgen mit einmonatiger Laufzeit ist die Kündigung jederzeit mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende möglich. In Kombi mit dem finanzierten WLAN Cube ist dies dann erstmals zum Ende des 24. Vertragsmonats möglich.
Wer ab Mitte November 2017 einen Homespot Vertrag abgeschlossen hat, muss bei der Kündigungsfrist unterscheiden: Wurde zum Start einer der insgesamt drei congstar Homespot Flex Tarife ausgewählt, beträgt die Frist auch hier 2 Wochen zum Monatsende. Bei allen anderen Angebotengilt dagegen eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Laufzeitende.
congstar Homespot Kündigungsfrist: 2 Wochen oder 3 Monate
Wann muss ich die Homespot Kündigung absenden?
Bei den flexiblen Vertragsvarianten kann das Kündigungsschreiben praktisch jederzeit auf den Weg gebracht werden, da die Beendigung des Vertragsverhältnisses bei einer Kündigungsfrist von 2 Wochen ja zu jedem Monatesende möglich ist.
Etwas anders sieht es bei den 24-Monatsverträgen aus, hier muss schon ganz genau auf das Datum des Vertragsschlusses geachtet werden, da sich damit wiederum der Termin für die erstmalige Kündigung ermitteln lässt. Beispiel: Der Vertragsbeginn ist am 01. Dezember 2017, abzüglich der Kündigungsfrist von 3 Monaten muss die Kündigung somit allerspätestens am 31. August 2019 bei congstar vorliegen. Wir empfehlen hier aber einen möglichst großen zeitlichen Puffer einzuplanen und das Kündigungsschreiben bereits im Juni 2019 in die Post zu geben.
Grundsätzlich ist die congstar Homespot Kündigung auch direkt über die Webseite von congstar oder über die Faxnummer 01805 248 555 möglich, wir empfehlen aber den Versand auf dem Postweg. Das congstar Homespot Kündigungsschreiben kann an die folgende Adresse gesendet werden:
congstar GmbH
Postfach 1165
61466 Kronberg
Empfehlung bei allen 24-Monatsverträgen: congstar Homespot Kündigungsschreiben 6 Monate vor Vertragsende absenden
Was ist mit dem Congstar LTE Router nach der Kündigung?
Wer beim Congstar Homespot Vertragsschluss auch gleichzeitig den Congstar Homespot LTE Router mitbestellt hat, kann diesen auch nach der Kündigung des LTE für Zuhause Tarifs behalten. Einfacher Grund: Der WLAN Router wurde entweder per einmaligem Betrag (13 €) oder in 24 Monatsraten (24 x 0,50 € + einmalig 1,- €) bezahlt. Somit wurde der LTE Router unabhängig vom Homespot Vertrag käuflich erworben und verbleibt auch nach der Vertragskündigung selbstverständlich im Besitz des congstar Kunden. Das gilt ebenfalls für die AVM Fritz!Box.
Der Homespot LTE Router muss nach der Kündigung nicht zurückgegeben werden
Wichtiger Hinweis: Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung sondern allgemeine Hinweise dar, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit wir keine Haftung übernehmen können. Bei (konkreten) rechtlichen Fragen und für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.