Congstar DSL Vertrag vorzeitig kündigen
In diesen Fällen gelingt eine Congstar Sonderkündigung
Unter gewissen Bedingungen dürfen Congstar Kunden ihren DSL Vertrag mit Mindestvertragslaufzeit auch vor deren Ablauf beenden. Hier gelten allerdings enge Grenzen. Ein Umzug beispielsweise ist, entgegen der weit verbreiteten Meinung, kein Grund für eine Sonderkündigung.
Wann kann ich meinen Vertrag bei Congstar außerordentlich kündigen?
Auf dem Congstar-Kündigungsformular, über das Sie auch online eine fristgerechte Standardkündigung in Auftrag geben können, werden im Abschnitt "Außerordentliche Kündigung" zwei Sonderkündigungsgründe angezeigt: Umzug ins Ausland und Todesfall.
Allerdings sind dies nicht die einzigen Gründe. So können beispielsweise auch längere Störungen und Ausfälle Anlass für eine Sonderkündigung sein – allerdings sollten Sie hierbei Congstar erst darauf hinweisen. Nur wenn sich an der Situation nichts ändert, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Auch Änderungen in den AGB des Anbieters und Preiserhöhungen müssen Sie nicht mittragen. Voraussetzung hierbei ist allerdings, dass diese bei Vertragsabschluss noch nicht absehbar waren.
Kann ich meinen Congstar DSL Vertrag bei einem Umzug kündigen?
Nein, bei einem Umzug müssen Sie den Congstar DSL Anschluss in der Regel mitnehmen, der Internetzugang wird einfach an der neuen Adresse geschaltet. Eine Ausnahme stellt ein Umzug ins Ausland dar. Hier können Sie kündigen, sofern Sie eine Meldebescheinigung oder – bei einem kürzeren Aufenthalt – eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers oder Ihrer Ausbildungsstätte vorlegen können.
Eine Ausnahme beim Umzug im Inland besteht nur dann, wenn Congstar am neuen Wohnort kein Internet anbieten kann oder wenn eine Verbindung mit massiven Leistungseinbußen einher geht. Dann können Sie unter Vorlage einer Meldebescheinigung des neuen Wohnorts auch bei einem Umzug außerordentlich kündigen.
Was gibt es bei einer Sonderkündigung noch zu beachten?
Eine Sonderkündigung lohnt sich bei Congstar nur für Kunden, die einen Vertrag mit Mindestlaufzeit besitzen. Denn auch bei der außerordentlichen Kündigung gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Haben Sie also einen Vertrag ohne Laufzeit und es treten Probleme auf, kommen Sie mit einer fristgerechten Kündigung im Normalfall schneller und einfacher aus dem Vertrag.
Wichtiger Hinweis: Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung sondern allgemeine Hinweise dar, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit wir keine Haftung übernehmen können. Bei (konkreten) rechtlichen Fragen und für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.