Congstar DSL Kündigungsfrist
Die Kündigung rechtzeitig planen
Wenn Sie Ihren Congstar DSL Vertrag kündigen wollen, muss Ihre Kündigung rechtzeitig beim Anbieter vorliegen. Auch für Verträge ohne feste Mindestlaufzeit gibt es Fristen, bis wann das Schreiben spätestens eingegangen sein muss. Wir zeigen Ihnen, welche Zeiträume Sie bei der Kündigung einplanen müssen.
Welche Kündigungsfristen gelten bei Congstar DSL?
Welche Frist Sie bei Congstar einhalten müssen, hängt davon ab, ob Sie einen Vertrag mit oder ohne Mindestlaufzeit gewählt haben. Bei Verträgen mit fester Laufzeit ist die Kündigungsfrist länger: Sie beträgt drei Monate zum Ende der aktuellen Laufzeit. Das heißt: Endet Ihre Laufzeit beispielsweise am 31.05., dann sollte Ihre Kündigung spätestens Ende Februar beim Anbieter vorliegen, um die Einhaltung der Frist in jedem Fall zu garantieren. Planen Sie am besten einen größeren Puffer ein, um sich Stress zu ersparen.
Haben Sie allerdings einen Vertrag ohne Mindestlaufzeit, dann ist Ihre Kündigungsfrist sehr kurz: Sie beträgt nur zwei Wochen zum Ende des Kalendermonats. Wollen Sie auch hier beispielsweise zum 31.05. kündigen, sollte Ihre Kündigung spätestens am 17.05. bei Congstar vorliegen. Auch hier lohnt es sich, einen größeren Puffer einzuplanen.
Wie kündige ich meinen Congstar DSL Vertrag?
Bei Congstar müssen Sie die Kündigung nicht zwangsläufig per Post schicken - wobei diese Option natürlich besteht. Wenden Sie sich dabei an die folgende Adresse:
Congstar GmbH
Postfach 1165
61466 Kronberg
Vergessen Sie nicht, Ihre Vertrags- und Kundennummer anzugeben. Eine gültige Kündigung können Sie mithilfe unseres DSLWEB Kündigungs-Assistenten erstellen. Alternativ können Sie die Kündigung aber auch schnell und bequem online über das Congstar Kündigungsformular versenden. Füllen Sie für die Kündigung des Congstar DSL Vertrags das Formular aus. Dabei können Sie wählen, ob Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen wollen oder ob die Kündigung zu einem bestimmten Datum erfolgen soll.
Ein Datum anzugeben ist allerdings nur relevant, wenn Sie einen Vertrag ohne Mindestlaufzeit besitzen. Denn bei Verträgen mit fester Laufzeit können Sie das Kündigungsdatum nicht frei wählen. Haben Sie die Kündigung beauftragt, erhalten Sie eine Bestätigung des Anbieters, in der das weitere Vorgehen beschrieben ist. Sollten Sie keine Rückmeldung erhalten, fragen Sie auf jeden Fall bei Congstar nach!
Wichtiger Hinweis: Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung sondern allgemeine Hinweise dar, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit wir keine Haftung übernehmen können. Bei (konkreten) rechtlichen Fragen und für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.