1&1 Sonderkündigung
Vertrag vor Ablauf der Mindestlaufzeit beenden
1&1 DSL Verträge mit fester Mindestlaufzeit können Kunden in der Regel nicht vorzeitig, sondern nur zu einem bestimmten Stichtag beenden. Eine frühzeitige Kündigung ist deshalb nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen möglich.

Wann ist eine außerordentliche Kündigungen bei 1&1 DSL möglich?
Die Fälle, in denen eine Sonderkündigung greift, sind gesetzlich genau geregelt. Bei Todesfällen, bei einem Umzug ins Pflegeheim oder ins Ausland sind die Mindestvertragslaufzeiten nicht mehr bindend. Zuweilen können Kunden ihren DSL Vertrag bei 1&1 aber auch unter weniger schwerwiegenden Umständen vorzeitig beenden. Ausschlaggebend dafür ist meist, ob 1 und 1 in der Lage ist, die im DSL Vertrag festgelegten Leistungen zu erbringen. Ist dies nicht gewährleistet, kann der 1&1 Kunde das Vertragsverhältnis auch ohne Berücksichtigung der Mindestvertragslaufzeit kündigen. Beachten Sie aber, dass dafür eventuell Sondergebühren anfallen können.
In welchen Fällen ist eine 1&1 Sonderkündigung noch möglich?
Mögliche Gründe für eine 1&1 Sonderkündigung können beispielsweise Änderungen in den AGB des Anbieters sein. Sind Sie als Kunde mit diesen neuen Bedingungen nicht einverstanden, können Sie Ihren DSL Vertrag ebenfalls vorzeitig beenden.
Des Weiteren kann auch ein Umzug Grund für eine außerordentliche Kündigung sein. Dies ist allerdings nur der Fall, wenn 1&1 die Komponenten Ihres DSL Vertrags an Ihrem neuen Wohnort nicht bereitstellen kann. Ansonsten wird der Vertrag an den neuen Wohnort mitgenommen. Allgemein gilt: Wenn 1&1 nicht in der Lage ist, die Vertragsleistungen zu erfüllen, kann dies Grund für eine Sonderkündigung sein. Weitere Details zur außerordentlichen Kündigung finden Sie hier: DSL Sonderkündigung.
Was ist unter Nichterbringung von Vertragsleistungen zu verstehen?
Im Extremfall bedeutet dies, dass 1und1 an Ihrem Wohnort gar kein DSL anbieten kann. Aber auch wenn die tatsächlich verfügbare Bandbreite an Ihrem Wohnort drastisch unter jener liegt, die in Ihrem 1&1 Internet Vertrag festgehalten ist, gilt dies als nicht erbrachte Leistung.
Umzug ins Ausland - auch dann ist eine Sonderkündigung möglich
Ein Sonderfall greift zudem beim Umzug des Vertragsinhabers ins Ausland. Auch dann kann der Kunde bei 1&1 ein Sonderkündigungsrecht geltend machen. Hierfür benötigt der Anbieter eine entsprechende Bescheinigung des Arbeitgebers oder zum Beispiel der Hochschule. Auch ein anderes Dokument, das den berufliche Versetzung ins Ausland bescheinigt, kann hierfür genutzt werden, etwa eine Abmeldebestätigung des Einwohnermeldeamts.
Wichtiger Hinweis: Die Informationen zur 1und1 Kündigung stellen keine Rechtsberatung sondern allgemeine Hinweise dar, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit wir keine Haftung übernehmen können. Bei (konkreten) rechtlichen Fragen und für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
Mehr Informationen zu 1&1
1&1 ist längst nicht nur als Internetanbieter auf dem Markt aktiv, bekannt sind vor allem auch die 1&1 All Net Flat Mobilfunktarife. Darüber hinaus fungiert der Provider als Webhoster und neuerdings können auch TV-Angebote beauftragt werden.
1&1 im Anbieter-Check
1&1 ist nicht nur DSL Anbieter, vielmehr bietet der Provider auch Digital TV und Mobilfunk an. Die Anbieter-Checks:
1&1 KnowHow
1&1 bietet sowohl klassisches DSL als auch das moderne VDSL an. Immer inklusive ist eine Internet Flatrate:
1&1 Service & Tools
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