1&1 Kündigung bei Umzug

Das müssen Sie beachten, wenn Sie den Wohnort wechseln

Ein Umzug ist in den allermeisten Fällen kein Grund, den 1&1 DSL Vertrag zu kündigen. Denn der Internetanschluss zieht dann einfach mit um (Details unter 1&1 DSL Umzug). Anders sieht es aus, wenn 1&1 die Leistung am neuen Wohnort nicht liefern kann. Dann besteht ein Sonderkündigungsgrund.

Thomas Rauh - DSLWEB-Redakteur seit 2011
DSLWEB Redaktion
Aktualisiert 29.04.2024
1&1 Kündigung bei Umzug - was muss ich beachten?
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AGB 1&1

Bei einem Umzug werden DSL Verträge in der Regel nicht gekündigt. Sie lassen sich an den neuen Wohnort mitnehmen, sofern der Anbietern den Internetanschluss auch dort schalten kann. Möchten Sie trotzdem Ihren alten Vertrag kündigen und zum Beispiel von 1&1 zu einem anderen Anbieter wechseln, gibt es auch die Möglichkeit, den 1&1 Internet Vertrag an Ihren Nachmieter zu überschreiben.

In manchen Fällen kann bei einem Umzug aber auch ein Sonderkündigungsgrund vorliegen, der es Ihnen erlaubt, den Vertrag unabhängig von der Restvertragslaufzeit vorzeitig zu beenden. Allerdings gilt auch hier meist eine dreimonatige Kündigungsfrist.

Was muss ich mit einem 1&1 DSL Vertrag bei einem Umzug beachten?

Ein Umzug ist in der Regel kein Kündigungsgrund. Teilen Sie Ihren Umzug 1&1 mindestens 30 Tage im Voraus mit. Den Umzugsauftrag selbst können Sie dabei im 1&1 Control Center einstellen. Wählen Sie dort Ihren DSL Vertrag aus und klicken Sie auf "Umzug beauftragen". Nun können Sie überprüfen lassen, ob Ihr 1&1 DSL Tarif an Ihrem neuen Wohnort verfügbar ist und ein Datum auswählen, ab wann die Umschaltung an Ihre neue Adresse gültig sein soll. Beachten Sie, dass bei einem Umzug von 1&1 eine einmalige Bereitstellungsgebühr in Höhe von 69,95€ berechnet wird.

In welchen Fällen kann ich meinen 1&1 DSL Vertrag bei Umzug kündigen?

Wenn 1&1 nicht in der Lage ist, die Vertragsleistungen an Ihrem neuen Wohnort zu erbringen, müssen Sie ihren Vertrag nicht mitnehmen. Kann 1&1 keine Internetverbindung an Ihrem neuen Wohnort bereitstellen oder ist eine Verbindung nur mit massiven Leistungseinbußen möglich, können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Dabei müssen Sie sich nicht an die Mindestvertragslaufzeit beziehungsweise die Restlaufzeit halten. Weisen Sie bei der Kündigung am besten durch ein unabhängiges Testtool nach, dass 1&1 DSL an Ihrem neuen Wohnort gar nicht oder nur mit starken Einschränkungen verfügbar ist.

Zudem kann es erforderlich sein, eine Meldebescheinigung über Ihren neuen Wohnort bei 1und1 vorzulegen: Damit können Sie einwandfrei nachweisen, dass Sie an der neuen Adresse wohnen. Beachten Sie auch: Selbst wenn durch Ihren Umzug eine außerordentliche Kündigung möglich ist und Sie Ihren DSL Vertrag vor Ende der Mindestlaufzeit beenden können, gilt in der Regel eine dreimonatige Kündigungsfrist zum Monatsende.

Kann ich den 1&1 DSL Vertrag bei Umzug ins Ausland kündigen?

Auch ein Umzug ins Ausland ist ein Sonderkündigungsgrund. Dabei müssen Sie allerdings durch eine Abmeldebescheinigung oder eine Bescheinigung Ihrer Ausbildungsstätte oder des Arbeitsgebers nachweisen, dass Sie sich unbefristet oder während eines längeren Zeitraums im Ausland aufhalten werden. Auch hier müssen Sie mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsende rechnen.


Wichtiger Hinweis: Die Informationen zur 1und1 Kündigung stellen keine Rechtsberatung sondern allgemeine Hinweise dar, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit wir keine Haftung übernehmen können. Bei (konkreten) rechtlichen Fragen und für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Thomas Rauh - DSLWEB-Redakteur seit 2011

Thomas Rauh
DSLWEB-Redakteur seit 2011

t.rauh@dslweb.de

DSLWEB Redakteur Thomas Rauh ist Experte für Internetanschlüsse und Glasfaser Internet. Neben den leistungsstarken Zukunfts-Technologien gehört der Anbieterwechsel zu seinem Haupt-Aufgabenbereich. Ferner fühlt er seit 2011 in Erfahrungs- und Testberichten den aktuellen Angeboten der Telekommunikationsbranche auf den Zahn.

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1&1 ist längst nicht nur als Internetanbieter auf dem Markt aktiv, bekannt sind vor allem auch die 1&1 All Net Flat Mobilfunktarife. Darüber hinaus fungiert der Provider als Webhoster und neuerdings können auch TV-Angebote beauftragt werden.

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