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Vodafone Handyvertrag Kündigung
Den Vodafone Handyvertrag kündigen
Um einen Vodafone Handyvertrag ordnungsgemäß zu kündigen, sollten diverse wichtige Punkte besonders beachtet werden.
In diesem DSLWEB Special rund um das Thema Handyvertrag Kündigung bei Vodafone werden alle wichtigen Informationen, die für eine solche Kündigung benötigt werden aufgeführt. Zudem findet sich ganz unten auf dieser Seite der DSLWEB Kündigungs-Assistent, mit dem ein Vodafone Handyvertrag Kündigungsschreiben schnell, einfach und gratis erstellt werden kann.
Wichtige Informationen zur Mitnahme der Vodafone Handynummer
Wer seine Vodafone Handynummer auch beim neuen Mobilfunk Anbieter weiternutzen will, muss sich an folgendes halten: Der Vodafone Handyvertrag muss bereits gekündigt, darf aber noch nicht ausgelaufen sein. Ist dies der Fall, kann bei der Schließung des neuen Handyvertrags die Nummernportierung durch den neuen Handy Anbieter beauftragt werden. Dafür muss jedoch die von ihm gestellte Frist - meist bis 31 Tage vor Vertragsende - eingehalten werden.
Wann kann ich meinen Vodafone Handyvertrag kündigen?
Sofern es sich nicht um ein CallYa-Paket handelt, ist ein Vodafone Handyvertrag stets an eine Mindestlaufzeit gebunden. Außerdem gilt es sich bei der Kündigung an eine verbindliche Frist zu halten.
Vertragslaufzeit bei Vodafone Mobilfunk
Die allgemeine Mindestlaufzeit für einen Vodafone Handyvertrag beträgt 24 Monate. Erfolgt keine Kündigung, verlängert Vodafone das Vertragsverhältnis um weitere 12 Monate. Weiterführende Details zum Thema sind auf der Seite Handyvertrag Laufzeiten nachzulesen.
Vodafone Mobilfunk Kündigungsfristen
Läuft der Handyvertrag ab, kann bei Vodafone mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Die Frist gilt als eigehalten, wenn das Handyvertrag Kündigungsschreiben spätestens 3 Monate vor Vertragsende bei Vodafone eingegangen ist. Das Datum des Versands ist in diesem Falle nicht ausschlaggebend. Sollten mehr Informationen benötigt werden, können diese auf der Unterseite Handyvertrag Kündigungsfirst vorgefunden werden.
Sonderkündigungsrecht bei Vodafone Mobilfunk
Allen Mobilfunkkunden von Vodafone ist das Recht zur Sonderkündigung entsprechend gesetzlichen Bestimmungen vorbehalten. Nähere Erklärungen zum Thema lassen sich auf der Seite Handyvertrag Sonderkündigung nachlesen.
Zusätzliche Informationen zur Handyvertrag Kündigung bei Vodafone
Weitere wissenswerte Details zur Kündigung eines Vodafone Handyvertrags, beispielsweise welche Handyvertrag Kündigungswege von Vodafone akzeptiert werden, hält der folgende Abschnitt bereit:
Vodafon Mobilfunk Kündigungswege
Die Handyvertrag Kündigung hat bei Vodafone in schriftlicher Form per Post oder Fax zu erfolgen. Die Kündigungsbestätigung verschickt Vodafone wiederum per SMS.
Mitnahme der Vodafone Handynummer
Wer nach Vertragsende weiterhin unter der alten Vodafone Mobilfunknummer erreichbar sein möchte, sollte darauf achten, dass zum Zeitpunkt, an dem beim neuen Handy Anbieter die Nummernportierung beantragt wird, der alte Handyvertrag bereits gekündigt, aber noch nicht ausgelaufen ist. Zudem gilt es die vom neuen Anbieter gestellte Frist einzuhalten. Diese endet meist 31 Tage vor Auslauf des alten Vertrags. Kosten werden für die Rufnummernmitnahme nicht beim neuen, sondern beim alten Mobilfunk Anbieter fällig. Vodafone verlangt bei Vertragshandys aktuell eine pauschale Gebühr von einmalig 25,60 €.
Vodafone Handys und Smartphones weiter nutzen
Mobiltelefone, die bei Vodafone erworben wurden, müssen nach der Kündigung des Handyvertrags nicht an Vodafone zurückgegeben werden und können weitergenutzt werden. Dafür muss jedoch zunächst der SIM-Lock entfernt werden. Sollte sich das Handy oder Smartphone bei Kündigung noch keine 24 Monate in Kundenbesitz befunden haben, berechnet Vodafone für die SIM-Lock-Entsperrung 100 €.
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Benötigte Daten für die gültige Vodafone Handy Kündigung |
Für eine gültige Vodafone Handyvertrag Kündigung sollte die Angabe dieser Daten erfolgen:
- Den Satz: "Ich kündige meinen Vertrag mit der Rufnummer/den Rufnummern…"
- Name und Anschrift - wie bei einem offiziellen Schreiben üblich
- Mobilfunk-Rufnummer - wichtig für die genaue Zuordnung
- Datum und Unterschrift des Vertragsinhabers - letzteres per Hand gesetzt
Wichtiger Hinweis:
Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung sondern allgemeine Hinweise dar, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit wir keine Haftung übernehmen können. Bei (konkreten) rechtlichen Fragen und für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
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