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Handyvertrag Sonderkündigung
Meinen Handyvertrag fristlos kündigen
Fristlose Kündigungen können durchaus wünschenswert sein, etwa wenn man seinen aktuellen Handyvertrag beenden möchte. Leider ist dies unter normalen Umständen nicht möglich, denn nur Gründe, die unter das sogenannte Sonderkündigungsrecht nach gesetzlichen Bestimmungen fallen, ermöglichen die fristlose Handyvertrag Kündigung. DSLWEB stellt zu diesem Thema wichtige Informationen bereit und nennt einige Beispiele.
Gründe, die eine außerordentliche Handyvertrag Kündigung rechtfertigen
Kündigungen, die unter das sogenannte Sonderkündigungsrecht fallen, werden landläufig auch als außerordentliche Kündigungen bezeichnet, auch wenn es um den Handyvertrag geht. Außerordentlich deshalb, weil sie sich im Gegensatz zu ordentlichen Kündigungen weder nach Kündigungsgründen, noch nach Kündigungszeitpunkten und -Fristen richten, welche die Vertragsbedingungen festlegen. Wer unter Berufung auf das Sonderkündigungsrecht seinen Handyvertrag kündigen will, muss jedoch belegen können, dass dafür ein sogenannter wichtiger Grund vorliegt. Der gesetzliche Rahmen für Sonderkündigungen ist sehr eng umschrieben, kann aber von Anbieterseiten auch großzügiger gehandhabt werden. Daher kann es durchaus vorkommen, dass die außerordentliche Kündigung eines Handyvertrags vom Mobilfunk Anbieter akzeptiert wird, obwohl er rechtlich nicht dazu verpflichtet wäre. Gründe, die üblicherweise von jedem Handy Anbieter akzeptiert werden sind z.B. die Privatinsolvenz oder das Ableben eines Kunden.
In den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Mobilfunkanbieter ist meist geregelt, welche Kündigungsgründe, neben denen der ordentlichen Kündigung, als rechtsgültig erachtet werden. Sollte es Unklarheiten geben, ist es ratsam, den jeweiligen Handy Anbieter direkt zu kontaktieren. So lässt sich unter Umständen eine Kompromisslösung auf Kulanzbasis zu beidseitiger Zufriedenheit finden.
Weiterhin kann der Mobilfunkkunde, sollte der Handyanbieter zugesicherte Leistungen nicht erbracht haben und einer Aufforderung zur Nachbesserung nicht nachgekommen sein, vom Handyvertrag zurücktreten. Der Vertrag kann jedoch auch vom Anbieter vorzeitig gekündigt werden, beispielsweise falls der Nutzer gegen Regeln und Pflichten der AGB verstoßen hat. In diesen Fällen hat der Mobilfunk Anbieter zudem das Recht, finanziellen Ausgleich für entstandenen Schaden, etwa noch ausstehende Monatsbeträge (vom Kündigungszeitpunkt bis zum tatsächlichen Vertragsende), einzufordern.
Widerruf bzw. Stornierung des Handyvertrags nach Fernabsatzrecht
Unter das sogenannte Fernabsatzrecht (§ 312b BGB) fällt ein Handyvertrag, der über das (nicht öffentliche) Telefon oder das Internet abgeschlossen wurde. Solche Vertragsschlüsse setzen die verpflichtende Aufklärung des Kunden über rechtliche Rahmenbedingungen und die Möglichkeit des Widerrufs durch den Mobilfunk Anbieter voraus. Weiterhin hat der Mobilfunkkunde das grundsätzliche Recht, die ursprünglich abgegebene Willenserklärung binnen einer Frist von 2 Wochen nach Vertragsabschluss zu widerrufen - sprich die Bestellung zu stornieren. Eine Angabe von Gründen ist dabei nicht erforderlich. Zudem kann der Kunde den Handyvertrag widerrufen, sollte ein solcher gar nicht geschlossen, jedoch vom Handy Anbieter eröffnet worden sein.
Seit August 2009 ist gesetzlich festgehalten, dass das Widerrufsrecht bei Dienstleistungen nicht mehr durch die Zustimmung des Kunden vorzeitig zum Erlöschen gebracht werden kann. In der Tat erlischt das Widerrufsrecht nur noch dann, wenn auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und nach ordnungsgemäßer Belehrung der Vertrag zu beiden Seiten vollständig erfüllt wurde. Mit anderen Worten nur dann, wenn der Kunde alle Kosten beglichen und der Anbieter die zugesicherten Leistungen allesamt erfüllt hat. Solange der Kunde Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen erbringt, kann er auch nach Inanspruchnahme von Diensten vom Widerrufsrecht Gebrauch machen.
Vertragsabschluss per Haustürgeschäft
Wer seinen Handyvertrag über ein sogenanntes Haustürgeschäft abgeschlossen hat, etwa bei einem Vertreterbesuch, einer Kaffeefahrt oder ähnlichem, kann diesen nach §312 BGB - Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften - innerhalb einer Frist von 2 Wochen wieder kündigen. Das Widerrufsrecht innerhalb dieser 2 Wochen besteht zudem, sollte der Verbraucher der Meinung sein, keinen Handyvertrag abgeschlossen zu haben.
Wichtiger Hinweis:
Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung sondern allgemeine Hinweise dar, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit wir keine Haftung übernehmen können. Bei (konkreten) rechtlichen Fragen und für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
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Weitere allgemeine Hinweise für die Handyvertrag Kündigung
Auch für ordentliche Kündigungen gelten Bestimmungen, die unter allen Umständen einzuhalten sind. Nur so kann der Handyvertrag auch wie gewünscht gekündigt werden. Informationen zu allen für die Handyvertrag Kündigung wichtigen Themen finden sich auf folgenden Seiten:
Mindestlaufzeiten von Mobilfunkverträgen
Wer wissen will, ab wann eine Handyvertrag Kündigung in Kraft treten kann, sollte sich über die Mindestlaufzeit informieren, die der Handy Anbieter für die gewählte Vertragsvariante festgelegt hat.
Mehr zu Handyvertrag Laufzeiten
Wann endet mein Handyvertrag?
Leider steht im Handyvertrag selbst nicht das konkrete Datum, an dem er abläuft. Dennoch verrät das Schreiben genug, um den Zeitpunkt relativ leicht zu ermitteln. DSLWEB erklärt, wie hier gerechnet werden muss.
Zur Hilfe-Seite Wann endet mein Handyvertrag?
Kündigungsfristen bei Handyverträgen
Mobilfunkanbieter legen für Handyverträge Kündigungsfristen fest, die für die Beendigung des Vertragsverhältnisses einzuhalten sind. Diese variieren je nach Angebot und Mindestlaufzeit.
Mehr zur Handyvertrag Kündigungsfrist
Mitnahme der Handynummer
Wer sich ausreichen über die Rufnummernmitnahme informiert, kann nach der Handyvertrag Kündigung auch beim neuen Mobilfunk Anbieter unter der alten Handynummer erreichbar sein.
Mehr zur Rufnummernmitnahme
Kündigungswege für Mobilfunkverträge
Als gültigen Kündigungsweg akzeptieren Mobilfunkanbieter nur wenige Varianten. Allein die Kündigung mittels Handyvertrag Kündigungsschreiben per Postversand muss in jedem Fall akzeptiert werden.
Handyvertrag Kündigungswege
SIM-Lock und Weiternutzung von Handy oder Smartphone
Für die Weiternutzung des vom alten Anbieter erworbenen Handys oder Smartphones sollte unbedingt festgestellt werden, ob es per SIM-Lock gesperrt ist und freigeschaltet werden muss.
Mehr zum SIM-Lock
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