Wie kündige ich meinen Handyvertrag?
Es gibt viele Wege, seinen alten Handyvertrag zu kündigen, aber nur wenige werden von den Mobilfunkanbietern auch akzeptiert. Wer versucht, seinen Handyvertrag mittels eines schnellen Telefonanrufs zu beenden, der wird bei keinem Handy Provider erfolgreich sein. Um Fehlschläge und mögliche Unwegsamkeiten schon im Vorfeld zu vermeiden, hat DSLWEB die gängigsten und vor allem gültigen Kündigungswege für den Handyvertrag zusammengestellt.
Unterschiedliche Wege zum Vertragsende
Generell wird von jedem Mobilfunk Anbieter eine schriftliche Handyvertrag Kündigung per Post akzeptiert. Auch der Versand per Fax ist oftmals möglich. Wer diesen Weg wählt sollte jedoch darauf achten, dass die Sendebestätigungs-Funktion aktiviert ist, denn nur so ist ein schriftlicher Beleg für den erfolgreichen Faxversand garantiert.
Einige Handy Anbieter bieten zudem ein Online-Tool an, mit dem der Handyvertrag gekündigt werden kann. Dazu muss jedoch das Kundenpasswort bekannt sein und es kann vorkommen, dass die Handyvertrag Kündigung im Anschluss noch einmal telefonisch oder sogar per Brief oder Fax vom Kunden bestätigt werden muss.
Postweg bietet höchstmögliche Sicherheit
Es empfiehlt sich, besser direkt den klassischen Weg zu wählen und das Handyvertrag Kündigungsschreiben per Post an den Mobilfunk Anbieter zu senden. Wer den Handyvertrag kündigen und dabei wenig Aufwand betreiben will, der sollte den DSLWEB Kündigungsassistenten zur Erstellung des benötigten Schreibens nutzen.
Weiterhin ist es besonders wichtig, für die Handyvertrag Kündigung einen entsprechenden zeitlichen Vorlauf einzuplanen. Je großzügiger die Zeitspanne zwischen Kündigungstermin und Ablauf der Kündigungsfrist eingeplant ist, desto einfacher ist es, eventuelle Unklarheiten möglichst frühzeitig aus dem Weg zu räumen, so dass das Vertagsende nicht verpasst wird.
Weitere Maßnahmen für die sichere Handyvertrag Kündigung
Allgemein sollte es ausreichen, das Handyvertrag Kündigungsschreiben als einfachen Brief per Post an den Mobilfunk Anbieter zu senden. Im Anschluss sendet dieser dann, entweder ebenfalls per Post, in einigen Fällen jedoch stattdessen per SMS, dem Kunden die Kündigungsbestätigung und den Abschalttermin zu. Erhält der Mobilfunkkunde trotz eingereichter Handyvertrag Kündigung bei heranrückendem letztmöglichen Termin für die fristgerechte Kündigung keine solche Bestätigung, sollte das Schreiben zügig und dieses Mal per Einschreiben mit Rückschein erneut an den Handy Anbieter geschickt werden. Somit hat der Kunde einen Beleg für die fristgerechte Einreichung der Kündigung. Da ein solches Einschreiben jedoch mit zusätzlichen Kosten verbunden ist, sollte diese Möglichkeit erst gewählt werden, wenn nach einigen Tagen noch immer keine Rückmeldung auf das erste Handyvertrag Kündigungsschreiben eingegangen ist.
Wichtiger Hinweis:
Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung sondern allgemeine Hinweise dar, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit wir keine Haftung übernehmen können. Bei (konkreten) rechtlichen Fragen und für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
|