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Wettbewerber der Deutschen Telekom fordern Bitstrom-Zugang

DSLWEB News vom 10. Februar 2004
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Die Verbreitung von Breitbandanschlüssen soll nach Sicht der Experten durch gesetzliche Wettbewerbsanreize dieser Anschlüsse gefördert werden. Hierbei soll die Deutsche Telekom dazu verpflichtet werden Alternativ-Providern preiswerte Vorleistungen für ihren T-DSL-Anschluss zur Verfügung zu stellen. Dies erklärte Arnold Picot, Professor am Institut für Information, Organisation und Management an der Münchner Ludwig-Maximilian-Universität.

Der Professor war am gestrigen Montag zu einer sechs Stunden langen Anhörung zu der umstrittenen Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) des Wirtschaftsausschusses des Bundestages geladen worden.

"Die Förderung der breitbandigen Kupferadertechnik ist wichtig, um günstige always-on-Anschlüsse für alle erschwinglich zu machen und um den Rückstand bei Breitbandzugängen im internationalen Vergleich aufzuholen", erklärte Picot.

Der Geschäftsführer von AOL Deutschland, Stan Laurent unterstrich vor den Bundestagsabgeordneten dass es ohne die Auflage der Deutsche Telekom AG kaum zu Innovationen am Markt kommen werde, wenn diese zugleich mit der Einführung von eigenen Endkundenprodukten ebenfalls entsprechende Vorleistungen für die Wettbewerber anbieten soll. Die Kundengewinnung sei mit differenzierten Produkten nicht anders möglich.

Neben AOL fordern auch andere ISPs den sogenannten Bitstromzugang, bei welchen die Deutsche Telekom einen Zugang zu ihren DSL-Endkundenanschlüssen ermöglichen müsse. Die Provider könnten nach eigenen Angaben diese Grundleistung dann zum Beispiel mit höheren Datenraten "vergolden".

Die Brüsseler Rahmenrichtlinien für die TKG-Novelle schreiben die Möglichkeit zur Regulierung des Bitstrom-Marktes vor.

Die geforderte öffnungsklausel ist im Kabinettsentwurf der rot-grünen Bundesregierung jedoch nicht klar genug gefasst.

Eine komplette Teilnehmeranschlussleitung könnten die Konkurrenten übernehmen, welches Bitstrom ersetzen würde. In diesem Zusammenhang erklärte Matthias Kurth, der Chef der Regulierungsbehörde dass ihm durch den vorliegenden TKG-Entwurf die Hände gebunden seien. Solange ein marktbeherrschendes Unternehmen "freiwillige Angebote" vorlege, sei das Bitstromgeschäft nicht ankurbelbar.

Matthias Kurth bat die Parlamentarier "derart unbestimmte Rechtsbegriffe noch einmal zu überprüfen".

Im Prinzip hält der Chef der Regulierungsbehörde den Bitstrom-Zugang für notwendig, weil dieser weit über den Wiederverkauf von Telekom-Produkten hinausgehen würde.

Dass die Wettbewerber nur noch die Kapazitäten des Monopolisten nutzen und keine eignen breitbandigen Backbones aufbauen sieht Matthias Kurth nicht als Gefahr.

Niedrigere Zusammenschaltungspreise könnten als Anreiz zum Infrastrukturwettbewerb dienen, falls die Konkurrenten der Telekom schnell die Daten durch die eigenen Netze leiten.

Wie um die Breitband-Vorleistung gibt es einen ähnlichen Streit um den eigentlichen Resell (Wiederverkauf) der Telekom-Produkte.

Der Monopolist klagt in einer Stellungnahme dass ihm durch solche "Wiederverkaufverpflichtungen" die Luft als Global Player und für den Auf-, und Ausbau moderner Breitbandnetze genommen werden könnte.

An klare Verpflichtungen ist die Forderung der Anbieter wie EWE TEL und des Verbandes der regionalen und lokalen Telekommunikationsunternehmen (BREKO) gekoppelt dass ein Wiederverkauf preislich fest geregelt werden sollte. Jedoch halten die Anbieter Telcos und Tele 2 solche preislich festgesetzten Wiederverkäufe für unsinnig.

Der Chef der Regulierungsbehörde warnte jedoch davor die Möglichkeiten des Wiederverkaufs schlecht zu reden, denn anders sei ein flächendeckender Wettbewerb nicht möglich.

Der Mobilfunkreseller debitel habe gezeigt dass auch bei einem solchen Wiederverkaufsmodell Jobs generiert würden.

Mehr Infos zur Regulierungsbehörde auf www.regtp.de

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