DSLWEB News vom 02. Januar 2004
Die Länder Bayern und Nordrhein-Westfalen fürchten dass die Unternehmen welche eine UMTS-Lizenz besitzen Umsatzsteuerrückzahlungen fordern könnten. Zwar wurden im Nachbarland solche Forderungen bereits zurückgewiesen aber hier zulande könnten die Betreiber von UMTS-Netzen eine Vorsteuer-Rückzahlung einklagen.
In Deutschland zieht die Erstattung der Umsatzsteuer aus der Lizenzgebühr Kreise obwohl eine Musterklage in österreich scheiterte. Das Nachrichtenmagazin Focus-Money berichtet dass die sechs UMTS-Betreiber je 1,20 Milliarden Euro Vorsteuerabzug einklagen können.
Weil die Umsatzsteuer von den einzelnen Bundesländern erstatten werden müssen, sind einige Landesfinanzministerien bereits in Alarmbereitschaft aufgrund der angespannten Finanzlage der Länder.
"Wir sind mit der Thematik natürlich befasst, ebenso wie andere Bundesländer, in denen UMTS-Lizenzinhaber sitzen", bestätigte eine Sprecherin des Finanzministeriums NRW gegenüber Focus-Money.
Im Bundesland Nordrhein-Westfalen sind die Unternehmen E-Plus, T-Mobile und Vodafone mit je einer UMTS-Lizenz vertreten.
Der Freistaat Bayern müsste Quam und O2 die Umsatzsteuer erstatten. Mit einer Forderung von Mobilcom, welches seine Lizenz vor kurzem zurückgab muss Schleswig-Holstein rechnen.