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Congstar Handyvertrag Kündigung
Den Congstar Handyvertrag kündigen
Wer seinen Congstar Handyvertrag erfolgreich kündigen möchte, sollte einige wichtigen Details stets im Auge haben.
In diesem DSLWEB Special dreht sich alles um das Thema der Congstar Handyvertrag Kündigung. Hier finden sich alle dafür wichtigen Informationen und Tipps. Des Weiteren befindet sich ganz unten auf dieser Seite der DSLWEB Kündigungs-Assistent. Ein Gratis-Tool, mit dem schnell und einfach ein Congstar Handyvertrag Kündigungsschreiben erstellt werden kann.
Die Congstar Handynummer behalten? So wird’s gemacht:
Wer Wert darauf legt, auch beim neuen Handy Anbieter unter der alten Handynummer erreichbar zu sein, muss sich nach der Kündigung, jedoch vor Auslauf des Congstar Handyvertrags an den neuen Anbieter wenden. Dieser bietet innerhalb der Frist zwischen 4 Monaten und 31 Tage vor Auslauf des alten Vertrags die Portierung der alten Nummer an.
Wann kann ich meinen Congstar Handyvertrag kündigen?
Congstar bietet Handyverträge mit und ohne Mindestlaufzeit an, was Auswirkung auf den Kündigungszeitpunkt hat. Weiterhin sind entsprechende Kündigungsfristen zu beachten.
Vertragslaufzeiten bei Congstar Mobilfunk
Wer sich nicht dauerhaft binden möchte, findet bei Congstar Angebote für Handyverträge ohne Mindestlaufzeit. Diese verlängern sich ohne Kündigung von Monat zu Monat. Fällt die Entscheidung für einen Handyertrag mit Mindestlaufzeit, handelt es sich immer um eine Bindung von 24 Monaten, die ungekündigt weitere 12 Monate andauert. Für mehr Informationen zum Thema steht die Seite Handyvertrag Laufzeiten zur Verfügung.
Kündigungsfristen für Congstar Handyverträge
Ein Congstar Handyvertrag ohne Mindestlaufzeit beinhaltet eine Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Monatsende. Verträge, die für 24 Monate geschlossen werden, können erst bei Ablauf dieser Zeitspanne gekündigt werden und zwar mit einer Frist von 3 Monaten. Um sicher zu stellen, dass die Handyvertrag Kündigungsfrist eingehalten werden kann, sollte das Handyvertrag Kündigungsschreiben frühzeitig abgeschickt werden, denn ausschlaggebend ist nicht das Datum seines Versands, sondern das Datum, an dem es bei Congstar eingeht.
Sonderkündigungsrecht bei Congstar Handyverträgen
Congstar räumt seinen Mobilfunkkunden das Recht der Handyvertrag Sonderkündigung nach gesetzlichen Bestimmungen ein.
Weiterführende Informationen zur Kündigung eines Congstar Handyvertrags
Alles Wissenswerte und weitere nützliche Informationen zum Thema Kündigung eines Congstar Mobilfunkvertrags, etwa Details zum Verbleib von Handys und Smartphones, etc., findet sich im folgenden Abschnitt:
Kündigungswege bei Congstar Mobilfunk
Auch wenn Congstar die Möglichkeit bietet, den Handyvertrag per E-Mail zu kündigen, sollte zur Sicherheit und um mögliche Verzögerungen zu verhindern, stets der schriftliche Handyvertrag Kündigungsweg per Post oder Fax gewählt werden.
Mitnahme der Congstar Handynummer
Um die Congstar Handynummer auch beim neuen Handy Anbieter weiter nutzen zu können, bedarf es einiger Schritte: Zunächst muss der alte Congstar Handyvertrag gekündigt werden. Während der Restlaufzeit kann bis zu 31 Tage vor Vertragsende die Rufnummernmitnahme beantragt werden. Schließlich ist noch die Portierungsgebühr, die Congstar für die Freigabe der Handynummer veranschlagt, zu entrichten. Sie beträgt aktuell 24,99 €.
Weiternutzung von Congstar Handys und Smartphones
Da Handys und Smartphones üblicherweise zum Congstar Handyvertrag hinzu gekauft werden, verbleiben sie auch nach Beendung des Vertrags beim ehemaligen Kunden. Zur Weiternutzung muss bei Congstar, im Gegensatz zu vielen anderen Mobilfunk Anbietern, keine SIM-Lock-Entsperrung angefordert werden.
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Congstar Mobilfunk Kündigungsschreiben: Das sollte drin stehen: |
Damit es bei der Congstar Handyvertrag Kündigung nicht zu Ungereimtheiten kommt, sollten folgende Angaben im Kündigungsschreiben unter keinen Umständen fehlen:
- Name und Anschrift - wie bei einem offiziellen Schreiben üblich
- Mobilfunk-Rufnummer - wichtig für die genaue Zuordnung
- Kunden- bzw. Vertragsnummer - wenn bekannt
- Unterschrift des Vertragsinhabers - nur gültig wenn handschriftlich
Wichtiger Hinweis:
Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung sondern allgemeine Hinweise dar, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit wir keine Haftung übernehmen können. Bei (konkreten) rechtlichen Fragen und für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
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