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1&1 Handyvertrag Kündigung
Meinen 1&1 Handyvertrag kündigen
Bei der 1&1 Handyvertrag Kündigung müssen einige Punkte beachtet werden, damit diese auch als gültig erachtet wird.
Dieses DSLWEB Special befasst sich mit dem Thema 1&1 Handyvertrag Kündigung und bietet alle wichtigen Informationen, die für eine gültige Handykündigung nötig sind. Darüber hinaus kann mittels des DSLWEB Kündigungs-Assistenten ganz unten auf dieser Seite ein 1&1 Handyvertrag Kündigungsschreiben kostenlos erstellt werden.
Was tun, um weiter unter der 1&1 Handynummer erreichbar zu bleiben?
Um trotz neuem Handy Anbieter weiterhin die alte 1&1 Rufnummer nutzen zu können, ist folgendes zu beachten: Zunächst muss der alte Handyvertrag bei 1&1 gekündigt werden. Als nächstes kann dann die Rufnummernmitnahme beim neuen Mobilfunk Anbieter beauftragt werden und zwar noch bevor der gekündigte Vertrag endgültig ausgelaufen ist. Viele Anbieter setzen zudem eine Frist für die Übernahme einer alten Nummer in den neuen Vertrag, die meist 31 Tage vor Ablauf des Vertrags endet.
Wann kann ich meinen Handyvertrag bei 1&1 kündigen?
1&1 bietet Handyverträge wie die 1&1 All-Net-Flat mit und ohne Mindestlaufzeit an. Der Zeitpunkt, ab dem ein Handyvertrag gekündigt werden kann, richtet sich also danach, welche dieser Varianten gewählt wurde. Eine Handyvertrag Kündigungsfrist ist jedoch in beiden Fällen zu beachten.
1&1 Mobilfunk Vertragslaufzeit
Ein 1&1 Handyvertrag ohne Mindestlaufzeit verlängert sich ohne Kündigung um jeweils einen weiteren Monat. Bei einem Handyvertrag mit Mindestlaufzeit ist der Kunde stets 24 Monate an 1&1 gebunden. Erfolgt bei Laufzeitende keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate. Für weitere Informationen lohnt sich ein Blick auf die UnterseiteHandyvertrag Laufzeiten.
Kündigungsfristen bei 1&1 Mobilfunk
Unabhängig, ob es sich um einen 1&1 Handyvertrag mit oder ohne Mindestlaufzeit handelt, kann ausschließlich mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden, bei 24 monatiger Bindung wird die Kündigung zudem erst bei Auslauf des Vertrags gültig. Wichtig für die Einhaltung der Frist: Es zählt das Datum, an dem die Handyvertrag Kündigung bei 1&1 eingeht, nicht das Versanddatum.
1&1 Mobilfunk Sonderkündigungsrecht
In Bezug auf den Handyvertrag ist bei 1und1 dem Kunden das Sonderkündigungsrecht nach gesetzlichen Bestimmungen vorbehalten. Auf der Seite Handyvertrag Sonderkündigung werden wichtige Details zum Thema genauer erläutert.
Zusätzliche Informationen zur Handyvertrag Kündigung bei 1&1
Im nachfolgenden Abschnitt sind alle weiteren wichtigen Informationen etwa bezüglich der Weiternutzung der über 1&1 erworbenen Handys und Smartphones etc. nachzulesen:
Kündigungswege bei 1&1 Mobilfunk
Für 1&1 Kunden besteht die Möglichkeit, über das jeweilige Kundenkonto den Online-Vertragsservice zur Handyvertrag Kündigung zu nutzen. Dies gilt auch für die All-Net-Flat. Darüber hinaus akzeptiert 1&1 die schriftliche Handyvertrag Kündigung per Post oder Fax. Für letzteres wird zwar eine längere Bearbeitungszeit veranschlagt, es handelt sich dabei jedoch um den zuverlässigsten Handyvertrag Kündigungsweg.
Mitnahme der 1&1 Handynummer
Wer seine bisherige Mobilfunknummer weiternutzen möchte, muss zunächst den aktuellen Handyvertrag bei 1&1 kündigen. Solange der gekündigte Vertrag noch läuft, kann beim neuen Handy Anbieter bei Vertragsschluss die Übernahme der alten 1&1-Nummer beantragt werden. Dies sollte jedoch spätestens 31 Tage vor Vertragsende geschehen sein. Für die Mitnahme der alten Rufnummer stellt der neue Mobilfunk Anbieter üblicherweise keine Kosten in Rechnung, 1&1 verlangt für die Freigabe der 1&1 Handynummer jedoch einmalig 24,95 €.
Handys und Smartphones von 1und1 weiter nutzen
Da Mobilfunkgeräte bei 1&1, wenn auch zum Vorteilspreis, erworben werden, verbleiben sie nach Kündigung des 1&1 Handyvertrags im Besitz des ehemaligen Kunden. Anders als bei anderen Handy Providern werden Mobiltelefone bei 1und1 nicht mit einem SIM-Lock gegen die Weiternutzung bei einem anderen Mobilfunkanbietern gesperrt.
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Wichtige Daten für die gültige Handyvertrag Kündigung |
Eine schriftliche Handyvertrag Kündigung ist bei 1und1 dann gültig, wenn folgende Angaben im Schreiben vollständig vorhanden sind:
- Name und Anschrift - wie bei einem offiziellen Schreiben üblich
- Mobilfunk-Rufnummer - wichtig für die genaue Zuordnung
- Kundennummer - findet sich im Vertragsschreiben
- Unterschrift des Vertragsinhabers - unbedingt handschriftlich!
Wichtiger Hinweis:
Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung sondern allgemeine Hinweise dar, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit wir keine Haftung übernehmen können. Bei (konkreten) rechtlichen Fragen und für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
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